GuntherHillienhoff wrote:Darf ich aus den Noten, die ich hier ausdrucke, ein (bezahltes) Konzert spielen. Die Drucke gibt es ja z.T. noch im Handel (ich denke an Breitkopf und Bach). Es scheint ein kompliziertes Thema zu sein, vor dem die Verlage verständlicherweise Angst haben ...
Darf ich z.B. aus dem Viotti Erstdruck (Duos für 2 Violinen) spielen, wenn es eine Neuausgabe gibt, bzw. wenn es vielleicht sogar ein Reprint der Erstausgabe zu kaufen gibt?
Wenn die Ausgabe, von der du spielst nicht mehr geschützt ist (also in Deutschland alle Urheber -- Komponist, Texter, Bearbeiter, Herausgeber -- bereits seit mehr als 70 Jahren tot sind und die Ausgabe mehr als 70 Jahre zurück liegt), darfst du selbstverständlich auch bezahlte Konzerte davon spielen. Wenn ein Verlag ein Werk neu verlegt (das früher schon veröffentlicht wurde), dann hat er den Schutz nur für diese Ausgabe, nicht für andere Ausgaben.
Eine Neuausgabe bringt für frühere Ausgaben keinen neuen Schutz, ebensowenig ein reprint (allerdings ist z.B. ein neues Vorwort sehr wohl geschützt, ebenso etwaige Änderungen/Korrekturen in der neuen Ausgabe; die alte Ausgabe kommt natürlich nicht zu neuem Schutz).
Was Verlage natürlich gerne machen, ist dass sie halt einen neuen Klavierauszug oder eine leichte Bearbeitung rausbringen und dann nur mehr diese neue Version verkauft wird, die noch geschützt ist. Die alte Ausgabe ist aber 70 Jahre nach dem Tod aller Miturheber gemeinfrei und kann beliebig benutzt werden. Ausserdem erwähnen die Verlage klarerweise nicht, dass alte Ausgaben gemeinfrei sind und keinerlei Einschränkungen mehr unterliegen! Das Kopierverbot für Noten nach dem Urheberrecht bezieht sich (wie das gesamte Urheberreicht) natürlich auch nur auf noch geschützte Werke. Alle anderen (mittlerweile gemeinfrei gewordenen) Noten darf man natürlich kopieren (bzw. für Konzerte benutzen).
Auf was du allerdings achten solltest ist, dass imslp nach kanadischem Recht geht und dort der Schutz nur 50 Jahre dauert. Allerdings ist bei jedem Stück angegeben, wie der Urheberrechtsstatus genau ist. Z.B. "V/V/14" nach dem Scanstatus bedeutet in Kanada (1. Eintrag) und den USA (2. Eintrag) ist die Ausgabe gemeinfrei, in der EU (3. Eintrag) dauert es noch 14 Jahre, bis das Stück gemeinfrei wird.
Viele Grüße,
Reinhold